SBM Immobilien Investoren & Baurecht

Heizungsgesetz (GEG) 2026: Was gilt jetzt beim Immobilienverkauf in München?

Die Verwirrung war gigantisch: Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus 2024 trieb Münchner Hausbesitzer reihenweise in die Panik. Man fürchtete sich vor radikalen Verbots-Fristen für alte Öl- und Gasheizungen und horrenten Umbaukosten. Die gute Nachricht vorab: Dieses Gesetz wurde 2026 massiv entschärft und reformiert! Die Zwangsstrenge ist Geschichte, dennoch hat die Gesetzesänderung deutliche Spuren in den Preisverhandlungen bei einem Hausverkauf hinterlassen.

Der Bestandsschutz triumphiert: Keine „Rausreiß-Pflicht“ mehr

Das neue Heizungsgesetz 2026 räumt auf mit dem Gerücht, man müsse eine funktionierende Heizung vor dem Hausverkauf rasend schnell austauschen. Es gilt nun absoluter Bestandsschutz. Solange Ihre alte Gas- oder Ölheizung technisch tadellos funktioniert (und sie die üblichen Immissionsschutz-Werte des Kaminkehrers besteht), darf sie bis zum spätesten Enddatum unangetastet weiterlaufen.

Sollte die Heizung jedoch irreparabel kaputt gehen (die sogenannte Havarie), greifen neue, gelockerte Übergangsfristen, ehe man sich der oft gefürchteten „65%-Regel“ (für erneuerbare Energien via Wärmepumpe) beugen muss.

Der „Brown-Discount“ in München: Warum Käufer dennoch den Preis drücken

Während Verkäufer aufatmen, haben Käufer durch jahrelange mediale Erziehung umgedacht. Wenn Sie heute in Trudering oder Schwabing eine Bestandsimmobilie der Energieeffizienzklasse G oder H mit einer 20 Jahre alten Ölheizung anbieten, ist die Gefahr für Banken und Investoren psychologisch greifbar.

Käufer preisen die Tatsache, dass das Gebäude energetisch veraltet ist („Brown-Discount“), überaus aggressiv in ihr Kaufangebot mit ein. Ein Preisabschlag von 50.000 bis 100.000 Euro gegenüber einem voll sanierten Neubau-Standard ist keine Seltenheit mehr.

Sollten Verkäufer vor dem Verkauf sanieren?

Die Antwort von SBM Immobilien® lautet fast immer: Nein.

Viele Eigentümer begehen den Fehler, kurz vor dem Notartermin noch hektisch und auf eigene Kosten eine neue Wärmepumpe für 35.000 € einzubauen. Die Rechnung geht fast nie auf! Jeder Käufer wünscht sich andere Förderszenarien (oft nehmen Eigennutzer lukrative KfW-Gelder in Anspruch) oder plant ohnehin einen Komplettabriss mit Fußbodenheizung. Wenn Sie als Ausziehender Geld in die Heizung stecken, verlieren Sie wertvolle staatliche Förderungen.

Die sicherste Strategie: Verkaufen Sie die Immobilie hochtransparent im Ist-Zustand. Ein ehrlicher Umgang mit der bestehenden Bausubstanz – gepaart mit den richtigen Exposé-Konzepten und Kostenvoranschlägen – nimmt dem Käufer die Angst und hebelt künstliche Abschläge in der Preisverhandlung professionell aus.

Unsicher bezüglich Energieklasse und Verkaufspreis?

Wir berechnen tagesaktuell, ob ein unrenovierter Verkauf oder ein moderner Heizungstausch vor dem Verkauf für Sie den höchsten Nettogewinn erzielt.

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Mietmultiplikator: Wie berechne ich die Immobilien-Rendite?

Wer in München eine Immobilie als Kapitalanlage kauft, achtet selten auf den ersten Blick auf emotionale Faktoren wie die Farbe der Fliesen. Hier zählen nackte Zahlen. Das wichtigste Instrument zur blitzschnellen Bewertung eines Inserats ist der sogenannte Kaufpreisfaktor oder „Mietmultiplikator“.

Die simple Berechnung

Kaufpreis der Immobilie / (Kaltmiete pro Monat x 12) = x-fache Faktor

Kaufen Sie eine Wohnung in Bogenhausen für 800.000 € und generieren eine Jahreskaltmiete von 24.000 € (2.000 € monatlich), liegt der Faktor bei exakt 33,3.

Die Münchner Realität

In wirtschaftlichen Krisenregionen gelten Faktoren von 18 bis 20 als erstrebenswert (5% Rendite). In München herrscht jedoch ein anderes Paradigma: Hier zahlen Investoren enorme Aufschläge für die massive Sicherheit und den garantierten Wertzuwachs des Bodens („Sicherheitsprämie“). Faktoren zwischen 28 und 35 (entspricht ca. 2,8% bis 3,5% Brutto-Mietrendite) gelten im absoluten Zentrum (München Core) als normal.

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Altbau vs. Neubau in München: Was ist wertstabiler?

Käufer in München stehen oft vor der ultimativen Frage der Anlagephilosophie: Möchte man den charmanten Jahrhundertwende-Altbau im Lehel mit Deckenstuck und Fischgrätparkett, oder den hypermodernen, energieeffizienten „Smart Home“-Neubau in Bogenhausen?

Der Neubau: Ein sicherer, kalkulierbarer Hafen

Neubauten (ab Baujahr 2020) bieten absolute Planungssicherheit. Aufgrund exzellenter Dämmung (Klasse A) und moderner Wärmepumpen sind Sie vom Heizungsgesetz unberührt. Die Banken finanzieren diese „grünen“ Immobilien oft zinsvergünstigt. Käufer haben hier meist für 15 bis 20 Jahre keinerlei Mangelrisiken oder Sonderzahlungen zu befürchten.

Der Altbau: Liebhaber-Renditen und Risiken

Der Münchner Altbau (Vorkriegsjahre bis 1930) ist extrem rar. Diese Verknappung sorgt dafür, dass finanzkräftige Ästheten und absolute Liebhaber beinahe jeden Preis für eine perfekte Fasade zahlen. Die emotionale Wertstabilität im absoluten Core-Zentrum ist unerreicht.

Das Risiko? Absehbare Instandhaltung. Holzdecken, alte Steigleitungen oder anstehende Dachdämmungen verschlingen oft fünfstellige Summen. Der Spruch „Ein Altbau wird niemals ganz fertig“ ist Realität. Dennoch bleibt der sanierte Altbau in München das ultimative Prestigeobjekt.

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Was ist ein Bebauungsplan (B-Plan)?

Sie haben ein Grundstück oder ein Einfamilienhaus in München erworben und möchten dieses nun abreißen oder den Dachstuhl für mehr Wohnraum massiv ausbauen? Ob diese Wünsche überhaupt legal sind, steht im Bebauungsplan (B-Plan).

Das absolute Baurecht der Gemeinde

Ein Bebauungsplan ist keine Empfehlung, sondern ein juristisch bindendes Gesetz (Satzung). Er regelt auf den Millimeter genau, wie das Gesicht eines bestimmten Viertels erhalten bleiben soll.

  • GFZ & GRZ: Diese Kennzahlen definieren die maximale Quadratmeterfläche, die Sie überbauen dürfen.
  • Gestaltung: Es kann zwingend vorgeschrieben werden, dass Dächer z.B. exakt 30 Grad Neigung haben müssen und nur rote Ziegel (Satteldach) erlaubt sind. Flachdach-Villen sind dann faktisch verboten.

Bauen nach Paragraph 34 (BauGB)

In vielen alten Wohngebieten in München oder im Umland gibt es gar keinen B-Plan! In diesem Fall greift §34 des Baugesetzbuches. Dieser besagt vereinfacht: Sie dürfen bauen, was immer Sie wollen, solange sich das neue Haus harmonisch in die Optik und Maße der umliegenden Nachbarhäuser „einfügt“.

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Was bedeutet das „Vorkaufsrecht der Gemeinde“ in München?

Haben Sie eine Immobilie gefunden, sich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt und den Notarvertrag bereits freudig unterschrieben? Dann gibt es in München oft noch eine letzte, entscheidende Hürde: Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde (§§ 24 ff. BauGB).

Die Stadt sitzt immer mit am Tisch

Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, der Landeshauptstadt München jeden geschlossenen Immobilienkaufvertrag vorzulegen. Die Stadt prüft dann, ob sie das Vorkaufsrecht für dieses spezielle Grundstück ausübt. Typische Gründe für ein solches Einschreiten sind:

  • Das Grundstück liegt in einem festgelegten „Erhaltungsgebiet“ (Milieuschutz).
  • Aufgrund von akuter Wohnungsnot möchte die Stadt dort geförderten Wohnraum oder Kitas errichten.

Das „Negativzeugnis“ als Erleichterung

In der absoluten Überzahl der Fälle hat die Stadt jedoch kein Interesse (oder kein Budget), in den privaten Kaufvertrag einzusteigen. Sie stellt dann ein sogenanntes Negativzeugnis (eine Verzichtserklärung) aus. Erst nach Erhalt dieser Erklärung ist der rechtliche Weg endgültig frei und der Kaufpreis kann bezahlt werden.

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Grundsteuer-Reform 2025/2026 Bayern: Was beim Hausverkauf jetzt gilt

Die jahrelange politische Diskussion gipfelte pünktlich in einer der weitreichendsten Immobilien-Reformen der letzten Jahrzehnte: Die neue Grundsteuer. Während in den meisten deutschen Bundesländern das höchst umstrittene „Bundesmodell“ (wertabhängiges Modell) umgesetzt wurde, hat der Freistaat Bayern – und somit auch München – das weitaus simplere, aber nicht minder folgenschwere „Flächenmodell“ verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Festsetzungen endgültig wirksam, doch die extremen Auswirkungen spüren Verkäufer und Käufer in München erst im Immobilien-Jahr 2026 so richtig.

Flächenmodell in Bayern: Der Teufel steckt im Detail

Für Münchner Immobilien berechnet sich die neue Grundsteuer nicht nach dem oft atemberaubend hohen Marktwert der Immobilie (was bei einer Villa in Schwabing zur absoluten finanziellen Explosion geführt hätte), sondern rein physikalisch nach: Grundstücksfläche + Gebäudewohnfläche.

Das Risiko beim Hausverkauf

Oft haben Eigentümer beim Ausfüllen der Feststellungserklärung 2022/2023 unabsichtlich schwerwiegende Fehler gemacht. Wurde der ausgebaute Dachboden mit voller Höhe als vollwertige Wohnfläche angegeben? Haben Sie Garagen unter 50 Quadratmetern irrtümlicherweise versteuern lassen? Ein Käufer im Jahr 2026 prüft diese Grundsteuer-Bescheide extrem pingelig, da er die künftige, lebenslange jährliche Abgabe einkalkulieren muss.

Die Hebesatz-Hebel (München)

Die Kommunen mussten ihre sogenannten „Hebesätze“ anpassen, damit die Reform für den Staat eigentlich aufkommensneutral bleibt. Allerdings hat die Stadt München hier – je nach individueller Gebäudeart – sehr spezifisch agiert. Ein unbedarfter Käufer kann durch eine zu hohe Festsetzung überrascht und abgeschreckt werden.

Was wir als Experten für Sie vor dem Notartermin tun

Wenn Sie Ihre Wohnung in Moosach oder Ihre Doppelhaushälfte in Perlach heute verkaufen möchten, verlangt der Notar von Ihnen (gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage ab 2025/2026) den vollumfänglichen Nachweis der neuen Grundsteuer-Einheitswertbescheide und des neuen Messbetrags zur Vorlage beim Käufer.

SBM Immobilien® unterstützt Sie nicht nur beim Vertrieb, sondern sichtet gemeinsam mit Fachleuten diese oft widersprüchlichen Steuerdokumente bevor sie dem Käufer präsentiert werden. Stimmt die angegebene Wohnfläche mit den realen Bauplänen aus den 80er Jahren überein? Müssen wir eventuell noch schnell Widerspruch einlegen, um dem künftigen Eigentümer eine geringere jährliche Belastung (und somit ein besseres Verkaufsargument) zu präsentieren?

Die Klärung dieser harten Fakten hebt uns entscheidend von einfachen „Portal-Inserenten“ ab. Wir sichern Ihr Vermögen präventiv und sorgen für einen absolut rechtssicheren Kaufvertragstransfer.

Fragen zur neuen Grundsteuer beim Verkauf?

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Denkmalschutz-Immobilien (AfA) München: Lukrative Sanierung & massiver Steuervorteil

Steuern zu zahlen ist in Deutschland eine hartnäckige Pflicht – es sei denn, Sie erwerben oder sanieren historische Architektur unter den strengen wachsamen Augen der Denkmalschutzbehörden. Im von Immobilien- und Anlage-Engpässen geprägten Jahr 2026 gelten Denkmalschutz-Immobilien in Lagen wie dem Lehel, Nymphenburg oder Au-Haidhausen als der ungekrönte König unter den Rendite-Instrumenten für Spitzenverdiener (DAX-Manager, Ärzte, Unternehmer).

Der Steuer-Booster: Die Denkmalschutz-AfA erklärt

Der Staat ist finanziell absolut nicht in der Lage, das historische Erbe (alte Fassaden, Gründerzeit-Villen) Münchens aus eigener Tasche zu sanieren. Er beauftragt Sie als Käufer damit – und belohnt Sie dafür mit dem stärksten Steuervorteil, den das deutsche Steuerrecht für Privatpersonen noch zu bieten hat (§ 7i, 7h und 10f EStG).

Die enorme Ersparnis im Detail

  • Für Kapitalanleger (Vermietung): Kaufen Sie ein renovierungsbedürftiges Denkmal, dürfen Sie die gesamten bescheinigten Sanierungskosten zu 100% über 12 Jahre verteilt von Ihrem Einkommen in der Steuererklärung abziehen (8 Jahre lang je 9%, 4 Jahre lang je 7%). Die Steuerersparnisse pro Jahr können bei Gutverdienern extrem hoch ausfallen.
  • Für Eigennutzer: Das ist die echte Sensation des Denkmalrechts. Sogar wenn Sie das historische Schmuckstück kaufen und komplett selbst beziehen, dürfen Sie die reinen Sanierungskosten zu 90% (über 10 Jahre zu je 9%) steuerlich abschreiben! Das existiert bei keiner anderen normalen Wohnimmobilie.

Der Haken: Behördenkampf und absolute Präzision

Wer glaubt, er könne ein historisches Juwel im Lehel erwerben und die Fenster im Alleingang gegen Plastik austauschen, erlebt ein finanzielles Desaster. Der Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde München) verbietet jede noch so kleine energetische Veränderung, wenn sie das historische Erscheinungsbild zerstört. Jede Maßnahme – vom Stuck bis zum Dachstuhl – muss zwingend VOR Beginn abgenommen und freigeschaltet (Zustimmung) sein, andernfalls verfällt der gesamte millionenschwere Steuerbonus.

Genau deshalb bedarf es beim Ankauf und Verkauf dieser sensiblen „Liebhaberstücke“ extremer Fachexpertise. SBM Immobilien® prüft bei Verkäufern vorab die Historie und den Status der Denkmal-Listung („Ensembleschutz vs. Einzeldenkmal“). Für Käufer und Investoren filtern wir das hochgradig komplexe Zusammenspiel aus purem Anschaffungspreis (Grund und Boden) und dem Anteil, der tatsächlich steuerlich als Sanierung angesetzt werden darf (AfA-Quote).

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Nachverdichtung & Baurecht München: Die versteckten Millionen im Garten

Baugrund in München ist 2026 vermutlich das begehrteste und teuerste „Rohmaterial“ in ganz Europa. Da die Stadtgrenzen nicht wachsen können, gibt es nur einen Weg für neuen Wohnraum: Nachverdichtung. Für Eigentümer von klassischen Einfamilienhäusern mit großen Gärten (ab ca. 600 – 800 Quadratmetern) in Lagen wie Waldtrudering, Obermenzing, Bogenhausen oder Harlaching liegt wörtlich ein unentdeckter Millionen-Schatz im eigenen Vorgarten begraben.

Was bedeutet Nachverdichtung genau?

Haben Ihre Großeltern in den 60er Jahren ein kleines Haus auf ein 1.200qm Grundstück gebaut? Damals war Land billig. Nach dem heutigen Bebauungsplan (oft geregelt nach dem berüchtigten § 34 BauGB – „Einfügen in die nähere Umgebung“) dürfte man dort heute meistens zwei Doppelhäuser oder sogar ein kleines Mehrfamilienhaus bauen. Das Baurecht – die fiktive Möglichkeit, was man dort legal hinstellen *könnte* – ist weitaus mehr wert als die Steine des aktuellen Altbaus.

Fehler 1: Haus als „Altbau“ verkaufen

Viele Eigentümer verkaufen ihr geerbtes Haus einfach so an eine Bauträgergesellschaft, ohne das Baurecht vorher geklärt zu haben. Der kluge Bauträger kauft es für 1,2 Millionen, reicht am nächsten Tag einen Bauantrag für ein 3-Parteien-Haus ein und macht Millionen-Gewinne, die eigentlich Ihnen zugestanden hätten!

Der SBM-Weg: Baurecht schaffen

Bevor SBM Immobilien® das Grundstück inseriert, initiieren wir gemeinsam mit Partner-Architekten eine Bauvoranfrage (BVA) beim Bauamt München. Sobald wir z.B. einen positiv genehmigten Vorbescheid für ein voll ausgebautes Mehrfamilienhaus in der Hand haben, steigt der Wert Ihres Grundstücks augenblicklich exponenziell an.

Der Teilverkauf des Gartens (Realteilung)

Eine weitere, extrem lukrative Methode im Jahr 2026 für Eigentümer im fortgeschrittenen Alter: Sie möchten in Ihrem Haus in Trudering wohnen bleiben, aber der Garten ist Ihnen ohnehin viel zu arbeitsintensiv? Wir analysieren, ob Ihr Grundstück offiziell per Realteilung gesplittet werden („Pfeifenstil-Grundstück“) darf. Sie behalten Ihr geliebtes Haus und verkaufen lediglich die ungenutzten hinteren 550qm Baugrund Ihres Gartens an uns oder einen Bauträger und streichen den vollen Kaufpreis steuerfrei (€ 23 EStG) ein.

Die Gesetze rund um GFZ (Geschossflächenzahl), GRZ (Grundflächenzahl) und den strengen Münchner Baumschutz sind gnadenlos kompliziert. Überlassen Sie diese komplexen Millionen-Kalkulationen nicht dem Käufer, sondern schaffen Sie die Baurecht-Fakten vorab mit einem starken Partner an Ihrer Seite.

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Energetische Sanierung 2026: Wertverlust oder purer Rendite-Booster?

Die ESG-Richtlinien (Environmental, Social, Governance), die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen und das stark diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) machen 2026 endgültig keinen Halt mehr vor dem privaten Immobilienmarkt in München. Was für gewerbliche Großinvestoren längst verpflichtend ist, trifft nun den einzelnen Verkäufer ungeschönt: Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie ist nicht mehr nur ein Stück beiläufiges Papier, sondern das absolut entscheidende Kriterium für die Preisfindung und die Vergabe von Bankkrediten.

Die neuen Spielregeln am Verhandlungstisch

Noch vor wenigen Jahren spielte der Energieausweis bei Besichtigungen in Münchner Topauslagen (wie Harlaching oder Waldtrudering) eine untergeordnete Rolle – „Lage, Lage, Lage“ dominierte alles. Im Jahr 2026 hat sich diese goldene Regel erweitert: „Lage, Lage, Energieeffizienz“.

Die CO2-Steuer („Emissionshandel“) steigt vertragsgemäß weiter an, Heizöl- und Gaspreise reflektieren diese Abgaben gnadenlos. Käufer wissen genau, dass ab 2026 der Betrieb eines ungedämmten Hauses der Klasse H ein unkalkulierbares finanzielles Risiko darstellt. Ferner verweigern viele Banken mittlerweile Best-Zins-Finanzierungen für energetisch schlechte Gebäude. Sie gewähren sogenannte „Grüne Kredite“ mit erheblichen Zinsabschlägen nur noch für Objekte, die mindestens die Klasse C oder besser erreichen.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Die fatale „Brown Discount“-Falle: Immobilien der Klassen F, G und H erleiden am Markt mittlerweile massive Preisabschläge (den sogenannten Brown Discount) von 15% bis zu 30% im Vergleich zum Vor-Krisen-Niveau. Käufer, begleitet von Bautechnikern, berechnen jede fehlende Dachdämmung, jedes unsanierte Fenster scharf mit ein und ziehen diese Summe direkt vom Kaufangebot ab.
  • Der „Green Premium“-Vorteil: Ein Haus mit Klasse A oder B (etwa durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe, Photovoltaik-Anlage und Wallbox) erzielt am Markt ein „Green Premium“. Es verkauft sich quasi über Nacht und oft über den Erwartungen, da Käufer ihre günstigen KfW- oder Bank-Konditionen ausnutzen können.
  • Sanieren VOR dem Verkauf? Das ist die Millionen-Euro-Frage für jeden Verkäufer. Vorsicht: Nicht jede Vollsanierung rechnet sich 1:1 im Verkaufspreis. Manchmal bringt ein kleiner Eingriff (Tausch der alten Heizung gegen ein Hybrid-Modell plus Förderung) den größten Hebel („Flipping-Effekt“).

Der SBM Immobilien Energie-Check für Eigentümer

Ein unvorbereiteter Verkäufer verliert am Verhandlungstisch routinemäßig Zehntausende Euro, wenn der Gutachter der Käufer-Seite energetische Mängel dramatisiert und die angebliche „Sanierungspflicht“ drohend in den Raum stellt. Um sich vor diesen aggressiven Verhandlungstaktiken zu schützen, ist eine einwandfreie Vorbereitung existenziell.

SBM Immobilien® bereitet Ihren Immobilienverkauf technisch und energetisch bis ins letzte Detail vor. Wir holen aktuelle Energieausweise ein, prüfen gemeinsam mit lokalen Energieberatern kurzfristige Sanierungsfahrpläne (iSFP) und können Käufern am Verhandlungstisch exakt vorrechnen, dass die Sanierung deutlich günstiger ist als deren überzogene Abzüge. So wehren wir ungerechtfertigte Preisabschläge durch fundierte, unangreifbare Kosten-Nutzen-Argumentation konsequent ab.

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Mehrfamilienhaus in München & Umland verkaufen

Ein Zinshaus in München ist eine Goldgrube – wenn man es richtig vermarktet. Investoren rechnen 2025 anders als noch vor zwei Jahren. Wir zeigen Ihnen die neue Strategie.

Wirtschaftlichkeit steht über allem

Ein Investor kauft keine emotionalen Werte, sondern Cashflow und Entwicklungspotenzial. SBM Immobilien® bereitet IST-Mieten, SOLL-Mieten und Instandhaltungsstaus so akribisch auf, dass Family Offices und institutionelle Anleger aus München oder dem Ausland sofort die Rendite erkennen.

Off-Market Masterclass

Über 60 % unserer Mehrfamilienhäuser in München werden „Off-Market“ verkauft. Das bedeutet: Keine Portale, keine neugierigen Nachbarn, nur gezielte Ansprache unseres exklusiven Investoren-Zirkels.

ESG-Konformität & Sanierungsfahrplan

In Zeiten des GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist der energetische Zustand ein massiver Preisfaktor. Wir arbeiten mit Energieberatern zusammen, um für Ihr Mehrfamilienhaus einen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. So weiß der Käufer genau, welche Kosten auf ihn zukommen – und wir verhindern Nachverhandlungen.

Mietrechtliche Besonderheiten in München

Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen sind in München extrem scharf. Wir prüfen die Mietverträge auf rechtliche Sicherheit und zeigen Ihnen, wie Sie das Potenzial Ihres Objektes gesetzeskonform ausschöpfen.

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