Grundsteuer-Reform 2025/2026 Bayern: Was beim Hausverkauf jetzt gilt
Grundsteuer-Reform 2025/2026 Bayern: Was beim Hausverkauf jetzt gilt
Die jahrelange politische Diskussion gipfelte pünktlich in einer der weitreichendsten Immobilien-Reformen der letzten Jahrzehnte: Die neue Grundsteuer. Während in den meisten deutschen Bundesländern das höchst umstrittene „Bundesmodell“ (wertabhängiges Modell) umgesetzt wurde, hat der Freistaat Bayern – und somit auch München – das weitaus simplere, aber nicht minder folgenschwere „Flächenmodell“ verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Festsetzungen endgültig wirksam, doch die extremen Auswirkungen spüren Verkäufer und Käufer in München erst im Immobilien-Jahr 2026 so richtig.
Flächenmodell in Bayern: Der Teufel steckt im Detail
Für Münchner Immobilien berechnet sich die neue Grundsteuer nicht nach dem oft atemberaubend hohen Marktwert der Immobilie (was bei einer Villa in Schwabing zur absoluten finanziellen Explosion geführt hätte), sondern rein physikalisch nach: Grundstücksfläche + Gebäudewohnfläche.
Das Risiko beim Hausverkauf
Oft haben Eigentümer beim Ausfüllen der Feststellungserklärung 2022/2023 unabsichtlich schwerwiegende Fehler gemacht. Wurde der ausgebaute Dachboden mit voller Höhe als vollwertige Wohnfläche angegeben? Haben Sie Garagen unter 50 Quadratmetern irrtümlicherweise versteuern lassen? Ein Käufer im Jahr 2026 prüft diese Grundsteuer-Bescheide extrem pingelig, da er die künftige, lebenslange jährliche Abgabe einkalkulieren muss.
Die Hebesatz-Hebel (München)
Die Kommunen mussten ihre sogenannten „Hebesätze“ anpassen, damit die Reform für den Staat eigentlich aufkommensneutral bleibt. Allerdings hat die Stadt München hier – je nach individueller Gebäudeart – sehr spezifisch agiert. Ein unbedarfter Käufer kann durch eine zu hohe Festsetzung überrascht und abgeschreckt werden.
Was wir als Experten für Sie vor dem Notartermin tun
Wenn Sie Ihre Wohnung in Moosach oder Ihre Doppelhaushälfte in Perlach heute verkaufen möchten, verlangt der Notar von Ihnen (gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage ab 2025/2026) den vollumfänglichen Nachweis der neuen Grundsteuer-Einheitswertbescheide und des neuen Messbetrags zur Vorlage beim Käufer.
SBM Immobilien® unterstützt Sie nicht nur beim Vertrieb, sondern sichtet gemeinsam mit Fachleuten diese oft widersprüchlichen Steuerdokumente bevor sie dem Käufer präsentiert werden. Stimmt die angegebene Wohnfläche mit den realen Bauplänen aus den 80er Jahren überein? Müssen wir eventuell noch schnell Widerspruch einlegen, um dem künftigen Eigentümer eine geringere jährliche Belastung (und somit ein besseres Verkaufsargument) zu präsentieren?
Die Klärung dieser harten Fakten hebt uns entscheidend von einfachen „Portal-Inserenten“ ab. Wir sichern Ihr Vermögen präventiv und sorgen für einen absolut rechtssicheren Kaufvertragstransfer.





