Steuern sparen durch vorzeitige Schenkung (Schenkungssteuer)

Steuern sparen durch vorzeitige Schenkung (Schenkungssteuer)

Wer in München und Umgebung auf einer abbezahlten Immobilie sitzt, deren Wert über die Jahre auf über 1 Millionen Euro angewachsen ist, sieht sich bei der Vererbung oft mit einem riesigen Problem konfrontiert: Der Fiskus greift massiv zu, weil die Freibeträge der Kinder weit überschritten werden.

Der 10-Jahres-Trick: Vermögen steuerfrei „abschmelzen“

Das deutsche Steuerrecht gibt jedem Kind einen Freibetrag in Höhe von 400.000 € pro Elternteil. Das Geniale an der Schenkungssteuer im Gegensatz zur Erbschaftssteuer ist, dass dieser Freibetrag alle 10 Jahre neu entsteht!

Durch clevere, gestaffelte Schenkungsurkunden an die eigenen Kinder (z.B. indem man 40% des Grundstücksanteils notariell überschreibt), kann Immobilienvermögen komplett legal und steuerfrei in die nächste Generation verschoben werden.

Ihre Sicherheit: Nießbrauch

Geben Eltern ihr Haus nicht zu früh aus der Hand? Nein, wenn Sie klug agieren. Sie lassen sich im Zuge der Schenkung ein lebenslanges, unentziehbares Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen. Das Haus gehört dann juristisch zwar Ihren Kindern, aber Sie behalten 100% der wirtschaftlichen Macht: Sie dürfen bis ans Lebensende darin wohnen – oder das Haus selbst vermieten und alle Mieteinnahmen behalten! Selbst wenn das Kind insolvent geht, bleibt Ihr Wohnsitz geschützt.

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