Erbengemeinschaft auflösen bei Immobilien – Wie geht das?

Erbengemeinschaft auflösen bei Immobilien – Wie geht das?

Eine geerbte Immobilie an mehrere Nachkommen ist oft der Start eines jahrelangen familiären Konflikts. Eine Erbengemeinschaft ist rechtlich extrem unflexibel: Keine Entscheidung (weder Vermietung noch Renovierung) kann ohne die absolute 100%-Einstimmigkeit aller beteiligten Erben gefällt werden.

Die 3 Wege zur Auflösung (Auseinandersetzung)

  • 1. Der lukrative Komplettverkauf: Alle Erben einigen sich auf den Verkauf an einen Dritten. Der Erlös wird nach den Quoten im Erbschein aufgeteilt. Dies ist in über 80% der Fälle der sauberste, schnellste und familiär friedlichste Weg.
  • 2. Die „Abschichtung“ (Auszahlung): Ein Erbe möchte das Münchner Haus unbedingt behalten. Er muss die restlichen Erben dann auszahlen. Das Problem: Münchner Immobilien sind oft so teuer, dass Erben diese Einmalauszahlung liquiditätstechnisch gar nicht stemmen können.
  • 3. Die Teilungsversteigerung: Die Worst-Case-Option! Können die Parteien sich absolut nicht einigen, kann jeder Erbe beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung beantragen. Die Immobilie wird weit unter Marktwert verschleudert, extrem viel Kapital wird verbrannt.

SBM Immobilien® tritt hier nicht nur als Makler auf, sondern oft als neutraler Mediator, der ehrliche Marktwerte ermittelt, um Erbengemeinschaften bei einer emotionalen Trennung bestmöglich zu begleiten.

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