Immobilie erben in München 2026: Behalten, verkaufen oder vermieten?
Immobilie erben in München 2026: Behalten, verkaufen oder vermieten?
Wenn Angehörige versterben, mischt sich in die Trauer oft schnell die gewaltige organisatorische und finanzielle Belastung einer Erb-Immobilie. Gerade in München und dem direkten Umland stehen Alleinerben oder Erbengemeinschaften extrem hohen Immobilienwerten gegenüber – selbst bei klassischen, unsanierten 3-Zimmer-Wohnungen oder älteren Reihenhäusern aus den 70er Jahren. Durch diese drastischen Nominalwerte rückt in München schnell das Finanzamt mit erheblichen Erbschaftssteuerforderungen in den Fokus.
Die 3 zentralen Wege als Immobilien-Erbe
Die erste rechtliche Handlung ist stets die Einsichtnahme in das Grundbuch und die Prüfung, ob offene Grundschulden oder Bankkredite existieren. Liegt ein Testament vor, oder greift die gesetzliche Erbfolge? Sobald diese Basics geklärt sind, bleiben Ihnen faktisch drei realistische Optionen:
Option 1: Der Immobilien-Verkauf
Oft die schmerzhafteste, aber rational einzig sinnvolle Lösung – besonders bei zerstrittenen Erbengemeinschaften. Das gebundene „Betongold“ wird zu liquiden Mitteln gemacht und fair aufgeteilt. Aber Achtung: Verkauft der Erblasser die Immobilie noch zu Lebzeiten, galten oft 10 Jahre Spekulationsfrist. Verkaufen die Erben das geerbte Haus, können Sie die Haltedauer des Erblassers komplett übernehmen! Ist das Haus seit 20 Jahren im Familienbesitz, ist der Gewinn für Sie als Erbe völlig steuerfrei (§ 23 EStG).
Option 2: Die reine Vermietung
Sie halten das Objekt als langfristige familiäre Geldanlage. Das ist sinnvoll, wenn die Erbengemeinschaft extrem gut funktioniert (z.B. zwei Geschwister mit identischer Anlagestrategie) und die Immobilie modernisiert ist. Ist jedoch ein Rückstau bei der Sanierung vorhanden (neues Heizungsgesetz, Dach), müssen die Erben diese Kosten zunächst mühsam und zinsstark aus eigener Tasche vorstrecken, bevor Mieteinnahmen fließen.
Option 3: Die Selbstnutzung & Steuerbefreiung
Das ist der Joker in München, um der massiven Erbschaftssteuer zu entgehen. Ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner bleibt von der Steuer komplett verschont, wenn er das Haus erbt und für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt. Auch Kinder (Erben erster Ordnung) bleiben steuerfrei, sofern die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt und auch hier die strenge 10-Jahres-Frist der Eigennutzung eingehalten wird. Ziehen Sie vorzeitig aus (Ausnahme: zwingende Pflegebedürftigkeit), bittet das Finanzamt München nachträglich massiv zur Kasse!
Erbengemeinschaften: Wenn aus Familie eine GbR wird
Besteht eine Erbengemeinschaft aus mehreren Personen, gehört das Haus allen gemeinsam („Gesamthandseigentum“). Niemand kann ohne die Unterschrift der anderen das Bad sanieren oder einen neuen Mieter aussuchen. Konflikte sind oft vorprogrammiert, wenn ein Geschwisterteil Geld benötigt, während der andere renovieren und vermieten will.
Hier hilft nur eine professionelle, komplett neutrale Verkehrswertermittlung. Ein unabhängiger Makler wie SBM Immobilien agiert als emotionaler Puffer. Wir bewerten das Münchner Objekt objektiv anhand aktueller Marktdaten, zeigen den realen Sanierungsbedarf auf und führen gemeinsam mit Notaren und Anwälten die faire Teilung herbei (z.B. durch Auszahlung eines Erben oder den vollständigen, lukrativen Marktverkauf).





