Scheidung & Immobilie in München: Wer behält das Haus?
Scheidung & Immobilie in München: Wer behält das Haus?
Eine Scheidung ist emotional extrem belastend – doch in der Metropolregion München wird sie zusätzlich zu einer gewaltigen finanziellen Herausforderung. Da in München selbst gewöhnliche Eigentumswohnungen oder unsanierte Reihenhäuser rasch die Marke von einer Million Euro knacken, ist die gemeinsame Immobilie das mit Abstand größte und heikelste Asset in der Vermögensauseinandersetzung.
Grundlagen im Trennungsfall
- Zugewinngemeinschaft: Haben Sie keinen Ehevertrag, leben Sie im rechtlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das Haus gehört weiterhin demjenigen, der im Grundbuch steht. Gehört es beiden (z.B. zu je 50%), ändert die Trennung daran nichts.
- Zugewinnausgleich: Hat das Haus jedoch während der Ehezeit massiv an Wert gewonnen (was in der Münchner Marktentwicklung fast sicher ist), muss dieser Wertzuwachs hälftig geteilt und ausgeglichen werden.
- Trennungsjahr: Niemand kann im Trennungsjahr einen Verkauf rechtlich gegen den Willen des anderen erzwingen. Erst nach Einreichen der Scheidung droht andernfalls der ruinöse Weg der Teilungsversteigerung.
Die Lösungswege für die Münchner Immobilie
Im Kern müssen sich Ehepaare auf einen von drei machbaren Wegen einigen:
1. Auszahlung eines Partners
Partner A möchte im Haus bleiben (z.B. der gemeinsamen Kinder wegen) und kauft Partner B seinen 50%-Anteil ab. Das Problem 2026: Bei einem Hauswert von z.B. 1,4 Millionen Euro muss Partner A plötzlich 700.000 Euro aufbringen – und gleichzeitig den bestehenden Altkredit alleine übernehmen. Die Banken prüfen durch die veränderte, strengere Risikopolitik gnadenlos, ob das Gehalt eines Einzelnen diesen massiven Kredit stemmen kann.
2. Gemeinsame Vermietung
Beide ziehen aus, das Haus bleibt als Miteigentum bestehen und wird vermietet. Die Miete deckt die weiterhin laufenden Kreditraten. Der Nachteil: Die Ex-Partner bleiben wirtschaftlich extrem eng (als Gesellschaft bürgerlichen Rechts) miteinander verbunden. Wenn die Heizung kaputt geht oder der Mieter auszieht, müssen beide Ehepartner gemeinsame Beschlüsse fassen.
3. Der gemeinsame, freie Verkauf auf dem Markt
Dies ist der von Anwälten und Notaren zu 90% genutzte und empfohlene „saubere Cut“. Das Münchner Immobilienvermögen wird auf dem freien, diskreten Markt verkauft. Der bestehende Immobilienkredit (inklusive möglicher Vorfälligkeitsentschädigung) wird vom hohen Verkaufserlös abgelöst. Der nun verbleibende, starke Gewinn wird exakt 50:50 aufgeteilt. Jeder Partner hat sofort frisches Eigenkapital auf dem Konto, um sich eine eigene neue Wohnung in Trudering, Laim oder Pasing zu kaufen.
Warum Sie niemals in eine Teilungsversteigerung gehen dürfen
Können Sie sich absolut nicht einigen, kann vor dem Münchner Amtsgericht eine Teilungsversteigerung erzwungen werden. Das ist der finanzielle Super-GAU. Investoren lauern gezielt auf diese Gerichtstermine, um Immobilien weit unter ihrem echten lokalen Marktwert abzustauben. Ihr Vermögen wird systematisch vernichtet.
SBM Immobilien fungiert hierbei seit vielen Jahren als neutraler Puffer. Wir verhandeln als objektiver „Dritter“ nie zugunsten eines Partners, sondern bewerten die Immobilie fachkundig für das Münchner Gerichtsverfahren und vermarkten es für beide Seiten zum absoluten Höchstpreis. Verschwiegenheit, Würde und Diskretion sind hierbei unser höchstes Gebot.





