Die Teilungserklärung: Das „Grundgesetz“ Ihrer Eigentumswohnung
Wer in München eine Eigentumswohnung oder eine Haushälfte (WEG) erwirbt, sollte der Teilungserklärung beim Notar mehr Aufmerksamkeit schenken als den Fliesen im Badezimmer. Die Teilungserklärung ist das juristische Grundgesetz jedes Mehrparteienhauses. Sie definiert glasklar und unwiderruflich, wem in einer Anlage mit mehreren Etagenwohnungen welcher Millimeter gehört – und wofür jeder Eigentümer finanziell aufkommen muss. Das […]


