Das Grundbuch einfach erklärt: Was Immobilienbesitzer wissen müssen

Das Grundbuch einfach erklärt: Was Immobilienbesitzer wissen müssen

Wer behauptet, Eigentümer einer Immobilie zu sein, muss dies anhand eines einzigen formellen Eintrags beweisen: Das **Grundbuch**. Dieser „Ausweis“ jeder Immobilie wird bei den deutschen Amtsgerichten absolut rechtssicher verwaltet. Wenn in der Abteilung I Ihr Name steht, ist es Ihr Eigentum.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Bestandsverzeichnis: Dort stehen Flurnummer, Gemarkung und Grundstücksgröße.
  • Abteilung I: Dort steht der / die rechtmäßigen Eigentümer.
  • Abteilung II: Hier finden sich extrem wichtige „Lasten“: z.B. Wohnrechte, Wegerechte oder der berüchtigte Leibrenten-Vermerk.
  • Abteilung III: Das Revier der Banken – hier stehen die eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken.

Wie man das Grundbuch liest (ohne Anwalt zu sein)

Ein leerstehendes Haus ist nicht frei von Risiken. Die wirklichen Käufer-Killer verbergen sich in der Abteilung II des Grundbuchs.

Dort finden Sie Dinge wie ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht für den Vater des Verkäufers. Dieses Recht bleibt beim Immobilienverkauf am Objekt kleben – der neue Käufer darf nicht in das Grundstück einziehen, solange die Person lebt! Weiterhin stehen dort Wegerechte (wenn der Nachbar zur Mülltonne über Ihr Gelände laufen darf) oder Reallasten (wenn Sie z.B. Heizungskosten an eine Gemeinde-Fernwärme zahlen müssen).

Infografik: Vor Dem Kauf

1. Grundbuchauszug Lassen Sie sich einen frischen Auszug vom Amtsgericht vorlegen (nicht älter als 2 Wochen).
2. Löschungsbewilligung Grundschulden in Abt. III müssen vor Kauf gelöscht werden.
3. Auflassungsvormerkung Reserviert das Haus für den Käufer, während das Geld überwiesen wird.

SBM Experten-Rat: Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab!

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